§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Lauda Concierge und Auftraggebern über Concierge-Leistungen, Reiseorganisation, Buchungen, persönliche Services, Immobilien- und Fahrzeugbetreuung sowie damit zusammenhängende Leistungen in Österreich.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Lauda Concierge ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsparteien und Vertragsschluss
Anbieter ist Lauda Concierge, Wollzeile 1, 1010 Wien, Österreich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Servicevertrags oder ausdrückliche Annahme eines Angebots zustande. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Leistungsumfang
Lauda Concierge koordiniert die vereinbarten Leistungen nach Briefing, Angebot und Servicevertrag. Leistungen können insbesondere private Reisen, Reservierungen, Access-Koordination, Personal Services, Event-Support, Sicherheitsabstimmung, Sonderbeschaffungen, Immobilienaufsicht und Fahrzeugbetreuung umfassen.
Lauda Concierge schuldet Koordination und sorgfältige Auswahl geeigneter Partner, jedoch keinen Erfolg, der ausschließlich von Dritten, Behörden, Verfügbarkeiten oder Sicherheitslagen abhängt.
§ 4 Dritte und Subunternehmer
Lauda Concierge darf qualifizierte Dritte einsetzen, sofern dies zur Leistungserbringung zweckmäßig ist und Datenschutz- sowie Vertraulichkeitsanforderungen eingehalten werden.
§ 5 Vergütung, Auslagen und Zahlung
Vergütung, Vorschüsse, Fremdkosten, Storno- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Servicevertrag. Fremdkosten Dritter können vorab fällig werden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
§ 6 Mitwirkung und Rechtmäßigkeit
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Freigaben, Vollmachten und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
Aufträge dürfen nur im Rahmen der geltenden Gesetze, Sanktionsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen und Compliance-Anforderungen erteilt werden.
§ 7 Vertraulichkeit
Lauda Concierge behandelt Mandate, Reiseprofile, Gästelisten, Präferenzen und sensible Informationen vertraulich und arbeitet nach dem Need-to-know-Prinzip. Auf Wunsch kann eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden.
§ 8 Datenschutz
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Datenschutzhinweise unter /datenschutz. Bei Bedarf schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 9 Änderungen, Stornierung und höhere Gewalt
Änderungen, Stornierungen und No-Show-Regeln richten sich nach Angebot, Servicevertrag und den Bedingungen eingebundener Dritter.
Bei Ereignissen außerhalb zumutbarer Kontrolle, insbesondere behördlichen Maßnahmen, Sicherheitsereignissen, Streiks, Wetterlagen oder Ausfällen Dritter, wird Lauda Concierge angemessene Alternativen koordinieren.
§ 10 Haftung
Lauda Concierge haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.